Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 2.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14963
BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 2.19 (https://dejure.org/2020,14963)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2020 - 8 C 2.19 (https://dejure.org/2020,14963)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 8 C 2.19 (https://dejure.org/2020,14963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Begriff des Unternehmers im Fahrpersonalgesetz

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 1a, 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FPersG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Begriffs des Unternehmers im Fahrpersonalgesetz im Hinblick auf Subunternehmer mit der Durchführung von Güterbeförderungen beauftragenden Paketdienstleister; Kein Fahrpersonal beschäftigender Paketdienstleister; Auskunftspflicht eines Paketdienstleisters; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fahrpersonalgesetz regelt keine Auskunftspflicht von Paketdienstleistern, die selbst keine Transporte durchführen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fahrpersonalgesetz regelt keine Auskunftspflicht von Paketdienstleistern, die selbst keine Transporte durchführen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Subunternehmer - und die Auskunftspflicht von Paketdienstleistern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrpersonalgesetz regelt keine Auskunftspflicht von Paketdienstleistern, die selbst ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Fahrpersonalgesetz regelt keine Auskunftspflicht von Paketdienstleistern, die selbst keine Transporte durchführen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 2.19
    Ist der Tatbestand weiter gefasst, kann sich die erforderliche Bestimmtheit aus einer Auslegung unter Rückgriff auf weitere Normen ergeben (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105/09, 491/09 - BVerfGE 126, 170 ).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 2.19
    Doch ist es erforderlich, dass die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133 Rn. 21 m.w.N.).
  • EuGH, 21.11.2019 - C-203/18

    Deutsche Post und Leymann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 2.19
    Dies entspricht dem im Interesse der Europäischen Union liegenden Ziel einer einheitlichen Auslegung von unionsrechtlichen und nationalen Regelungen des Fahrpersonalrechts (vgl. EuGH, Urteil vom 21. November 2019 - C-203/18 und C-374/18 [ECLI:EU:C:2019:999], Deutsche Post u.a. und UPS u.a. - Rn. 36 f.).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 221/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Ist der Tatbestand weiter gefasst, kann sich die erforderliche Bestimmtheit aus einer Auslegung unter Rückgriff auf weitere Normen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 2/19, juris Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 20 U 83/21

    Abmahnung wegen irreführender Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen und

    Da er diese Regelungsvariante jedoch in § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG in Kenntnis der möglichen Einschränkung entsprechend der in § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG getroffenen Regelung gerade nicht übernommen, sondern für § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG eine im Wortlaut abweichende Regelung von der Vorschrift des § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG gewählt hat, lässt dies auf eine entsprechende bewusste Entscheidung des Gesetzgebers schließen, die keinen Raum für ein redaktionelles Versehen und für die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke lässt (vgl. auch BVerwG BeckRS 2020, 19062, und zwar sogar für eine Fallgestaltung, in der dadurch erhebliche Lücken bei der Umsetzung des Gesetzeskonzepts auftraten).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 290/21

    Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen

    Ist der Tatbestand weiter gefasst, kann sich die erforderliche Bestimmtheit aus einer Auslegung unter Rückgriff auf weitere Normen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 2/19, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 7.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Doch ist es erforderlich, dass die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 2.19 - GewArch 2020, 369 Rn. 9).
  • BVerwG, 07.07.2021 - 8 C 28.20

    Reichweite des Verbots gewerblicher Ankäufe mit Gewährung des Rückkaufrechts

    Ist der Tatbestand weiter gefasst, kann sich die erforderliche Bestimmtheit aus einer Auslegung unter Rückgriff auf weitere Normen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 2.19 - Buchholz 442.01 § 1 PBefG Nr. 4 Rn. 9 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 13 MN 158/21

    Antragsbefugnis; Berufliche Fahrgemeinschaft; Corona; dringend geboten;

    Doch ist es erforderlich, dass die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.2020 - BVerwG 8 C 2.19 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Ist der Tatbestand weiter gefasst, kann sich die erforderliche Bestimmtheit aus einer Auslegung unter Rückgriff auf weitere Normen ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.2020 - BVerwG 8 C 2.19 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 22 B 18.1574

    Untersagung des Geschäftsmodells von "Sale and Rent back" bei Kraftfahrzeugen

    Bei der Auslegung ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vorschrift nur dann rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, wenn und soweit sich aus ihr mit ausreichender Bestimmbarkeit ermitteln lässt, wer von der Norm betroffen ist und was von den pflichtigen Personen verlangt wird (BVerwG, U.v. 17.6.2020 - 8 C 2.19 - Rn. 9, noch nicht veröffentlicht).

    Bei Ordnungswidrigkeitstatbeständen müssen die Adressaten im Regelfall bereits anhand des Wortlauts voraussehen können, ob ein Verhalten darunter fällt oder nicht (BVerwG, U.v. 17.6.2020 - 8 C 2.19 - Rn. 10, noch nicht veröffentlicht).

  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 288/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Ist der Tatbestand weiter gefasst, kann sich die erforderliche Bestimmtheit aus einer Auslegung unter Rückgriff auf weitere Normen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 2/19, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 16.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Doch ist es erforderlich, dass die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 2.19 - GewArch 2020, 369 Rn. 9).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 18.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Doch ist es erforderlich, dass die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 2.19 - GewArch 2020, 369 Rn. 9).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 6.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 24.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 22.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 15.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 11.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 14.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 8.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 13.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 23.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 20.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 12.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 9.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 25.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 17.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 10.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 21.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • OLG Hamm, 17.11.2022 - 5 RBs 123/22

    Unterscheidung zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung beweglicher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht